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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB - Mineralöl

Hiermit wird bestätigt, dass das Gut nach ADR zur Beförderung auf der Straße zugelassen ist und, dass sein Zustand, seine Bezettelung den Vorschriften des ADR entsprechen.

GGVS-Angaben Ausnahme Nr. 18

Produkt

Bezeichnung des Gutes

Klassifikation gem. Stoffaufzählung

Warntafel- Kennzeichnung

Diesel

Dieseltreiböl

Kl. 3 III 31cGGVS/ADR

UN 1202

Heizöl Extra

Heizöl

Kl. 3 III 31cGGVS/ADR

UN 1202

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Lieferung, Qualität, Preise usw.

1. Erfüllungsort für die Lieferung ist das Abgangslager oder -Werk des Verkäufers. Versendet der Verkäufer die Ware auf Verlangen des Käufers ins Haus oder an einen anderen von ihm benannten Bestimmungsort, geht die Transportgefahr – auch die Lieferung „frachtfrei“ – in dem Zeitpunkt auf dem Käufer über, in dem der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder dem Spediteur übergibt.

2. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Tanks beim Käufer auf die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften oder das Vorhandensein technischer Mängel zu überprüfen. Der Verkäufer ist ferner nicht verpflichtet, die Marken- und Sortenreinheit des Tankinhalts zu untersuchen. Der Käufer hat vor Anlieferung der Waren entweder in eigener Person oder durch einen zuverlässigen Beauftragten die Beschaffenheit des Tanks, Umfang und Art des Inhalts, den Zustand der Zuleitungen und Anschlüsse zum Transportfahrzeug sowie alle sonstigen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Befüllung festzustellen und während des Befüllungsvorgangs ständig zu überwachen.

3. Für die Mengenfeststellung ist bei Lieferung in Tankwagen, Fässern, Kannen und sonstigen Gebinden das auf dem Abgangslager/-Werk des Verkäufers durch Verwiegen oder Vermessung ermittelte Gewicht/ Volumen maßgebend, soweit nicht bei Lieferung durch Tankwagen das Volumen am Bestimmungsort mittels geeichter Messvorrichtung am Tankwagen festgestellt wird.

4. Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart, sofern der Verkäufer nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich zugesagt hat.

5. Der Käufer hat für sofortige Abnahmebereitschaft zu sorgen. Er haftet dem Verkäufer für alle aus einer verzögerten Abnahme, insbesondere aus einer verzögerten Entleerung von Tankwagen entstehenden Kosten und Schäden.

6. Bei außergewöhnlichen Ereignissen im In- und Ausland, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers stehen, trotz der gebotenen Sorgfalt für ihn unvorhersehbar sind und unter Berücksichtigung seiner sonstigen Lieferverpflichtungen eine vertragsgemäße Lieferung nicht oder nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen ermöglichen, kann der Verkäufer für die Dauer der Behinderung die Lieferung einschränken oder einstellen oder – bei längerer Behinderung – vom Vertrag zurücktreten oder diesen fristlos zurücktreten. Dieses gilt z.B. bei Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen und ihren Folgewirkungen, bei Unruhen, Sabotage, Betriebsstörungen, Maßnahmen des Arbeitskampfes, gesetzlichen oder behördlichen Maßnahmen, bei Behinderung oder Verzögerung des Transports, bei Störung der Versorgung des Verkäufers mit Rohölen oder Mineralölprodukten, insbesondere durch Ereignisse im Bereich von Rohölförderländern.

7. Alle Produkte entsprechen den einschlägigen DIN-Normen. Für Prüffehler und Toleranzen gilt DIN 51848.

II. Gewährleistung

Bei begründeten Beanstandungen der Menge oder der Qualität ist der Verkäufer – unbeschadet seiner etwaigen Schadensersatzpflicht wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften – nur zur Nachlieferung bzw. Ersatzlieferung oder Nachbesserung verpflichtet. Schlagen diese Maßnahmen fehl, hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen. Etwaige Beanstandungen müssen – soweit die Mängel offensichtlich sind – spätestens eine Woche nach Anlieferung, im übrigen unverzüglich nach Feststellung der Mängel schriftlich geltend gemacht werden. Dem Verkäufer ist gleichzeitig Gelegenheit zu einer Probeentnahme gemäß den einschlägigen Normen zu geben.

III. Haftung

Bei begründeten Beanstandungen der Menge oder der Qualität ist der Verkäufer – unbeschadet seiner etwaigen Schadensersatzpflicht wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften – nur zur Nachlieferung bzw. Ersatzlieferung oder Nachbesserung verpflichtet. Schlagen diese Maßnahmen fehl, hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen. Etwaige Beanstandungen müssen – soweit die Mängel offensichtlich sind – spätestens eine Woche nach Anlieferung, im übrigen unverzüglich nach Feststellung der Mängel schriftlich geltend gemacht werden. Dem Verkäufer ist gleichzeitig Gelegenheit zu einer Probeentnahme gemäß den einschlägigen Normen zu geben.

IV. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, das gleiche gilt für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung. Für Schäden aufgrund Unmöglichkeit der Leistung oder Verzuges haftet der Verkäufer auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf unmittelbare Sach- und Personenschäden, unter Ausschluss von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden.

V. Zahlungsbedingungen

1. Der Rechnungsbetrag ist unverzüglich nach Lieferung netto Kasse ohne Abzug fällig. Sofern Zahlungsfristen eingeräumt sind, wird der Fälligkeitstermin auf der Basis des Liefertages errechnet; in diesem Fall ist eine rechtzeitige Bezahlung nur dann erfolgt, wenn der Verkäufer über das Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstag auf dem von ihm angegebenen Konto verfügen kann. Bei Verzug behält sich der Verkäufer – unbeschadet seiner sonstigen gesetzlichen Rechte – vor, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen.

2. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist der Sitz des Verkäufers.


3. Zur Entgegennahme von Bargeld und anderen Zahlungsmitteln sind nur Beauftragte des Verkäufers unter Vorlage einer Inkassovollmacht berechtigt.

VI. Widerrufsrecht

Beim Heizölkauf besteht das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucherkunden nicht, weil auf Verträge über die Lieferung von Heizöl/Diesel der Ausschlussgrund des § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anwendbar ist. Verbraucher können ihre auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung also nicht widerrufen. Der Preis der Ware hängt von Schwankungen auf dem Finanzmarkt ab, auf die der Unternehmer (Mineralölhändler) keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Für gewerblich handelnde Käufer besteht generell kein Widerrufsrecht.

 

VII. Datenspeicherung

Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass Daten, die uns aufgrund der Geschäftsbeziehungen zur Kenntnis gelangen, gespeichert werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Steuerbegünstigtes Mineralöl darf nicht als Kraft- oder Heizstoff oder zur Herstellung solcher Stoffe verwendet werden.

 

Schwerin, 01.03.2023

Mecklenburger Energie Contor – Kopsicker GmbH

Nikolaus-Otto Straße 28, 19061 Schwerin
USt ID DE 137738444

Registergericht HRB 377 Steuer-Nr.: 090/114/06669,

Geschäftsführer: Thomas Kopsicker

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